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Informationen zur Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrer Krankenversicherung und dem jeweiligen Tarif.

Die folgenden Abschnitte bieten Ihnen einen Überblick darüber, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen und wie der Ablauf gestaltet wird.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Psychotherapeutische Leistungen sind im Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen eingeschlossen.
Wenn sie privat versichert sind, erfolgt eine Behandlung gemäß Ihres individuellen Versicherungsschutzes. Klären Sie die Rahmenbedingungen dafür bitte vor unserem ersten Kennenlernen mit Ihrer Krankenkasse ab. Das Honorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP, GOÄ).

Auch für beihilfeberechtige Personen ist die Kostenübernahme durch die Beihilfestelle für gewöhnlich unproblematisch. Die Kosten werden dann meist anteilig durch die Beihilfestelle und die Private Krankenversicherung erstattet.

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Selbstzahler

Für Selbstzahler sind keinerlei Formalitäten notwendig. Das Honorar berechnet sich, wie bei kassenfinanzierten Therapien, nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich als privat niedergelassene Psychotherapeutin in freier Praxis arbeite, kann keine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Für Patient*innen die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann aber im Einzelfall über das sog. Kostenerstattungsverfahren eine Kostenübernahme erwirkt werden. Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Indikation und Notwendigkeit besteht. So entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten für eine Behandlung.

Weiße Felsen

IM NOTFALL

Falls ich einmal nicht kurzfristig erreichbar sein sollte, wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (bundesweit unter 116 117) oder suchen Sie direkt das nächste psychiatrische Krankenhaus oder ein Allgemeinkrankenhaus mit einer entsprechenden Abteilung auf.

In akuten psychischen Notfällen, insbesondere bei Gefahr für Sie selbst oder andere, zögern Sie bitte nicht, umgehend den Rettungsdienst (112) oder die Polizei (110) zu alarmieren.

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